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Google muss im Rechtsstreit nur E-Mail Adresse rausgeben, nicht IP / Telefon-Nr.

Dieses Thema im Forum "Sonstiges" wurde erstellt von Robi, 2 August 2018.

  1. Robi

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    Interessanter Artikel:
    Nach einem Urteil des OLG Frankfurt müssen die Internetanbieter bei Urheberrechtsverstößen zwar die E-Mail-Adressen von Nutzern mitteilen, nicht jedoch IP-Adressen und Telefonnummern.

    YouTube und Google sind im Falle von Urheberrechtsverstößen im Rahmen von hochgeladenen Inhalten verpflichtet, die E-Mail-Adressen ihrer Nutzer an die Rechteinhaber herauszugeben. Für die Telefonnummern und IP-Adressen gilt dies aber nicht. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem Urteil vom 22. August 2017 (Az.: 11 U 71/16).

    Link: https://www.heise.de/newsticker/mel...abe-von-Nutzerdaten-verpflichtet-3821701.html
     
  2. Robi

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    Zusatz: Gerade im Internet gefunden:

    --> Es geht um negativ eingestufte Kundenbewertungen bei google-Maps. Ein RA-Büro schreibt zur möglichen Herausgabe von IP-Adressen (also wenn jemand von google zu einem Maps-Eintrag die IP-Adresse haben möchte):

    "Wenn die Bewertung unzulässig ist, muss im zweiten Schritt geprüft werden, ob direkt gegen den Verfasser vorgegangen werden kann. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn sich sicher nachvollziehen und auch beweisen lässt, dass diese Person dafür verantwortlich ist.

    In der Praxis gelingt dies nur in seltenen Fällen, da in der überwiegenden Anzahl der Bewertungen diese anonym oder unter einem Pseudonym abgegeben wurden. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass sich, aus welchen Umständen auch immer, der konkrete Verfasser der Bewertung ermitteln lässt. Dieser wird dann zunächst außergerichtlich abgemahnt und zur Entfernung der Bewertung, zu Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten aufgefordert. In vielen Fällen führt bereits dies zum Erfolg, sodass keine gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Einen Anspruch des Betroffenen gegen den Provider auf Auskunft und Mitteilung der IP-Adresse des Verfassers der Bewertung gibt es im Äußerungsrecht im Gegensatz zum Urheberrecht jedoch grds. nicht."

    Quelle: https://www.kanzlei-wirtschaftsrech...gehen-gegen-negative-bewertungen-im-internet/
     
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