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Fehler bei IP-Adressen: Viele Briten fälschlich wegen Kinderpornos (KiPo) verhaftet

Dieses Thema im Forum "Nachrichten" wurde erstellt von Robi, 4 Januar 2018.

  1. Robi

    Robi Premium Trusted User Beta-Tester

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  2. spritty1300

    spritty1300 Offizieller Supporter Premium Trusted User Beta-Tester

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    das ist wirklich erschreckend!
    Dabei sollte man erwarten, dass gerade bei solchen Faellen besonders sorgfaeltig ermittelt werden sollte. :fubar:
     
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  3. Robi

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    Tragisch, aber scheint öfters vorzukommen. Ich hatte noch einen Fall mit Arcor im Gedächtnis, wo irgendein Professor wegen Kinderpornos in Deutschland ermittelt und fertig gemacht wurde. Dank google habe ich den Fall wiedergefunden:

    IP-Verwechslung führt zu falschem Kinderporno-Verdacht
    Zitat: "Dann stellte sich heraus: Arcor war gegenüber dem BKA zurückgerudert und hatte in einem weiteren Schreiben eingeräumt, dass bei der Zuordnung der IP-Adresse zu den Kundendaten offenbar ein Fehler passiert war."
    https://www.heise.de/newsticker/mel...-zu-falschem-Kinderporno-Verdacht-190592.html

    Frage: Was meint Ihr:
    Angenommen Person A würde über den E-Mail-Header die dynamische IP-Adresse (Beispiel: 212.78.123.111) einer andere Person X herausfinden und mit dieser im Streit stecken (Beispiel: z.B. hat X den A mit seiner Freundin betrogen ODER X wäre ein Mitarbeiter eines Jobcenters mit üblem Charakter). Person A schreibt eine E-Mail an das BKA https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/HinweisGeben/hinweisgeben_node.html, innerhalb dessen Person A fiktiv darlegt, dass sich Person X in einem Kinderporno-Netzwerk im Darknet rumtreibt und über Usenet einen privaten Kinderporno-Vertrieb betreibt. Das ganze wäre kommerziell und würde hohe Einnahmen erzeugen. Kunden weltweit, großes Netzwerk, viele Server, enorme Nachfrage!! A würde gern sein Gewissen bereinigen wollen, um dafür zu sorgen, dass zukünftig weniger Kinder vergewaltigt und verfilmt werden.

    Ich denke, dass bei Person X auf jeden Fall eine Hausdurchsuchung anberaumt werden würde, auch wenn durch Vorermittlungen (z.B. keine Einträge von Vorstrafen) kein Anfangsverdacht erhärtet werden könnte. Man würde trotzdem bei Person X eine HD durchführen und wenn es sein muss, im Büro des X (seinem Arbeitgeber!!) nach weiterem Beweismaterial schauen. Der Mann wäre ruiniert, JOB weg, eigene Frau weg, Ruf ruiniert, Depressionen = der wäre auf jeden Fall kalt gestellt! Schlimm, dass sowas realistisch ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6 Januar 2018